Allgemeine Geschäftsbedingungen der atelier 522 GmbH
§1 GELTUNGSBEREICH, ANWENDBARES RECHT
- Diese Bedingungen gelten ausschließlich im Verhältnis zu Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, auch wenn bei einzelnen Geschäften, Verträgen oder Bestellungen nicht mehr auf sie Bezug genommen wird und soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen des ateliers 522, auch wenn der Kunde in seiner Bestellung oder Auftragsbestätigung auf eigene oder andere oder ergänzende Bedingungen Dritter verweist. Selbst wenn das atelier 522 auf ein Dokument verweist, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Einbeziehung oder Gültigkeit der Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten. Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen des ateliers 522 sowie Abschluss und Abwicklung von Rechtsgeschäften mit dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.
§2 ABSCHLUSS VON VERTRÄGEN UND AUFTRÄGEN, BESCHREIBUNG DER LEISTUNGEN
- Alle Angebote des ateliers 522 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Frist zur Annahme enthalten. Bestellungen des Kunden kann das atelier 522 innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch das atelier 522 oder mit der stillschweigenden Ausführung des Auftrags zustande.
- Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen wird ausschließlich durch die Auftragsbestätigung des ateliers 522 bestimmt. Alle mündlichen Nebenabreden und Änderungen der Bestellung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das atelier 522. Die Schriftform wird auch durch Telefax und/oder E‑Mail gewahrt. Insbesondere sind Vereinbarungen über Fristen und Termine nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Die vom atelier 522 für die Durchführung eines Auftrages gemachten Angaben (z.B. Design, Maße, Gewichte, Form, Farbe, technische Daten etc.) sowie bildliche Darstellungen, Skizzen, Entwürfe, Pläne etc. jeglicher Art sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit der Leistung zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen der Leistungen des ateliers 522. Branchen- und handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen, die aufgrund rechtlicher, technischer oder räumlicher Gegebenheiten erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit der Leistung zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Das atelier 522 behält sich das Eigentum und alle gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte an allen Teilen eines Angebotes vor, insbesondere an allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Entwürfen, Abbildungen, Berechnungen, Modellen, Ideen, Konzepten und Entwürfen und sonstigen Unterlagen und Hilfsmitteln. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gegenstände als solche und deren Inhalt ohne ausdrückliche und vorherige Zustimmung des ateliers 522 nicht an Dritte weiterzugeben, bekannt zu geben, selbst oder durch Dritte zu nutzen oder zu vervielfältigen. Auf Verlangen des ateliers 522 hat der Kunde diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und alle angefertigten Kopien zu vernichten, wenn die Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages oder Auftrages führen.
§3 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
- Der Auftraggeber stellt dem atelier 522 rechtzeitig und fristgerecht alle erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung und stellt dem atelier 522 alle Daten und Informationen zur Verfügung, die zur Durchführung aller vom atelier 522 zu erbringenden Aufgaben und Leistungen erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für das allgemeine Briefing, das maximale Budget, die rechtzeitige und vollständige Durchführung von Korrektur-/Feedbackrunden, die Mitteilung von Lieferzeiten und Lieferorten etc. Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, alle von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Designs, Texte, Marken etc. zu verwenden. Für etwaige Fehler in den zur Verfügung gestellten Daten oder Informationen ist der Auftraggeber verantwortlich. Gibt der Kunde kein Maximalbudget an, so hat er dem atelier 522 die hierdurch entstehenden Nachteile zu ersetzen.
- Der Auftraggeber stellt das atelier 522 von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen das atelier 522 wegen eines Verhaltens oder einer Handlung geltend machen, die der Auftraggeber nach diesem Vertrag zu vertreten hat.
- Der Kunde ist verpflichtet, das atelier 522 unverzüglich schriftlich über alle im Projektverlauf auftretenden Faktoren zu informieren, die zu einer Änderung des Projektbudgets, der dem Budget zugrundeliegenden Kalkulation oder des auf das Budget bezogenen Finanzplans führen können.
§4 STORNIERUNGSKOSTEN
Storniert oder kündigt der Kunde einen Auftrag, bevor dieser vollständig ausgeführt wurde, sind alle vom atelier 522 bis zur Stornierung oder Kündigung erbrachten Leistungen in vollem Umfang zu vergüten. Für zum Zeitpunkt der Stornierung oder Kündigung noch nicht erbrachte Leistungen kann das atelier 522 unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, pauschal 25 % des Nettoangebotspreises für die noch nicht erbrachten Leistungen in Rechnung stellen. Weist der Kunde nach, dass der dem atelier 522 tatsächlich entstandene Schaden geringer ist als die Pauschale von 25 %, so ist nur der tatsächliche Schaden zu ersetzen.
§5 PREISE, UMSATZSTEUER, NACHTRÄGLICHE AUFTRAGSÄNDERUNGEN
- Die Vergütung des ateliers 522 richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen, wie sie in der Auftragsbestätigung beschrieben und berechnet sind. Zusätzliche und besondere Leistungen, die über die vereinbarten Leistungen hinausgehen, werden zusätzlich vergütet. Reise- und Nebenkosten (z.B. Telekommunikationskosten etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt und auf Wunsch nachgewiesen.
- Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Liegen zwischen Auftragserteilung und Auftragsdurchführung mehr als vier Monate und haben sich in dieser Zeit die Einkaufspreise oder die Tagessätze des ateliers 522 geändert, so gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung gültigen Preise. Das Gleiche gilt unabhängig von einer zeitlichen Bedingung, wenn sich die Rohstoffpreise während der Ausführung eines Auftrages um mehr als 1% erhöhen. In diesem Fall kann das atelier 522 die eigene Vergütung anpassen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Anpassung der Vergütung besteht nicht.
- Verursacht der Kunde durch nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages (z.B. für Material, Design, Größe, Menge, Produktion, Versand, Logistik usw.) zusätzliche Kosten beim atelier 522, so werden diese als Sonderleistung zusätzlich zum angebotenen Preis in Rechnung gestellt.
§6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Das atelier 522 kann nach Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung auf die Auftragssumme verlangen. Die Vorauszahlung darf 70 % der Netto-Auftragssumme nicht überschreiten.
- Für in sich abgeschlossene Teile des Auftrages ist das atelier 522 berechtigt, Zwischenrechnungen für erbrachte Teilleistungen zu stellen.
- Nach Ausführung des Auftrages erstellt das atelier 522 eine Schlussrechnung, in der alle erbrachten Leistungen sowie die bereits geleisteten Zahlungen des Kunden ausgewiesen sind. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug und ohne Vorlage von Belegen und Unterlagen zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim atelier 522. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist, gerät er ohne Mahnung in Schuldnerverzug und hat den ausstehenden Betrag ab dem 15. Tag mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt dem atelier 522 vorbehalten.
- Der Kunde kann gegenüber des ateliers 522 nur dann aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht wegen anderer Ansprüche geltend machen, wenn diese Ansprüche oder Forderungen unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom atelier 522 anerkannt sind.
- Das atelier 522 ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Abschluss des Vertrages oder nach Auftragserteilung Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der noch offenen Forderungen des ateliers 522 durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich Forderungen aus früheren Aufträgen, gefährdet wird.
§7 LEISTUNGSFRISTEN
- Leistungsfristen und ‑termine sind nur verbindlich, wenn alle Unterlagen, Angaben und Erklärungen des Auftraggebers, insbesondere Korrekturen und Freigabeerklärungen, rechtzeitig, vollständig und leserlich beim atelier 522 eingehen. Das atelier 522 haftet nicht für Leistungs- oder Lieferverzögerungen, wenn diese durch verspätete, unvollständige oder nicht lesbare Unterlagen, Angaben oder Erklärungen des Auftraggebers, durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers oder durch Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfangs verursacht werden.
- Werden Leistungsfristen überschritten, obwohl das atelier 522 die Verzögerung nicht zu vertreten hat (z.B. Stromausfälle sowie alle Fälle höherer Gewalt), ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder das atelier 522 für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
- Wird ein vereinbarter Leistungstermin überschritten, ohne dass ein Fall höherer Gewalt oder ein Fall mangelnden Verschuldens vorliegt, so ist der Kunde berechtigt, dem atelier 522 eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Leistung bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht erbracht, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Nachfrist schriftlich erklärt werden.
- Das atelier 522 kann – unbeschadet der Rechte aus Schuldnerverzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen mindestens um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem atelier 522 nicht nachgekommen ist.
§8 ERFÜLLUNGSORT, VERPACKUNG, VERSAND, GEFAHRÜBERGANG, ABNAHME
- Sofern sich aus der jeweiligen Bestellung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des ateliers 522 aus einem Auftrag der Sitz des ateliers 522 in Markdorf, Deutschland.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, entscheidet allein das atelier 522 über Verpackung und Versand. Entstehen durch Sonderwünsche des Kunden für Verpackung und Versand zusätzliche Kosten für das atelier 522, so können diese dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder des zufälligen Verlusts geht spätestens mit der Übergabe der zu liefernden Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
- Soweit eine Abnahme der vom atelier 522 erbrachten Leistungen trotz § 650 BGB erforderlich ist, gelten erbrachte Leistungen spätestens dann als abgenommen, wenn der Kunde die Leistungen nutzt, ohne etwaige Mängel ausdrücklich, schriftlich und konkret gegenüber dem atelier 522 zu rügen. Behält sich der Kunde lediglich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen auf Mängel zu untersuchen, so steht dieser Vorbehalt der Abnahme der Lieferungen und Leistungen nach Satz 1 nicht entgegen. Der Kunde und das atelier 522 sind sich darüber einig, dass der Kunde bei allen Lieferungen und Leistungen dazu aufgefordert wird, innerhalb von drei Kalendertagen die Abnahme gemäß § 640 Abs. 2 BGB zu erklären.
§9 KEINE AUFBEWAHRUNGSPFLICHT
Nach Beendigung des Auftrages steht es dem atelier 522 frei, alle vom atelier 522 erstellten oder vom Kunden zur Verfügung gestellten Ideen, Vorlagen, Entwürfe, Arbeitsmaterialien, Produkte, Anlagen, Software und alle sonstigen Unterlagen nach eigenem Ermessen zu verwahren oder zu vernichten. Das atelier 522 ist dem Kunden gegenüber nicht verpflichtet, die vorgenannten Ideen, Gegenstände, Unterlagen oder Informationen zu archivieren, zu speichern oder aufzubewahren.
§10 RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
- Alle vom atelier 522 erbrachten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann als vereinbart, wenn die in § 2 UrhG geforderte Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht werden kann.
- Mit Ausnahme des Vervielfältigungsrechts werden alle in § 15 UrhG aufgeführten bekannten Nutzungsarten für die vom atelier 522 erbrachten Leistungen als einfaches Nutzungsrecht auf den Auftraggeber übertragen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Zweck eines Auftrages ist nur der bei der Auftragserteilung angegebene Zweck zum Zeitpunkt der Beauftragung des ateliers 522. Ausgenommen von dieser Übertragungsverpflichtung sind grundsätzlich die Rechte des ateliers 522 an eigenen Planungsverfahren, Software, Medieneinkaufsmethoden, Methoden der Informationsbeschaffung und/oder ‑verbreitung und dergleichen, die unternehmensspezifisches Know-how des ateliers 522 darstellen.
- Der Kunde darf die (Kreativ-)Leistungen des ateliers 522 nur zu den Zwecken nutzen, zu denen die Leistungen ausdrücklich bestellt wurden. Die Übertragung von eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ateliers 522. Das atelier 522 hat einen Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Nutzung durch den Kunden.
- Ohne Zustimmung des ateliers 522 dürfen die Entwürfe, Ideen, Designs, Anlagen, Software sowie sonstige kreative Leistungen und Werke etc. einschließlich der Bezeichnung des ateliers 522 als Urheber und Rechteinhaber nicht verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen der Arbeiten und Werkstücke – ist verboten.
- Die vorgenannte Rechteübertragung ist mit den sonstigen Zahlungen an das atelier 522 gemäß § 6 dieser Bedingungen abgegolten. Der Auftraggeber erwirbt jedoch erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung gemäß § 6 dieser Bedingungen das Recht, die Leistungen im vereinbarten Umfang zu nutzen.
- Das atelier 522 ist berechtigt, die vom atelier 522 erstellten Entwürfe, Ideen, Designs, Installationen, Software und sonstige kreative Leistungen und Werke etc. für eigene Werbezwecke zu nutzen. Ebenso ist das atelier 522 berechtigt, die für den Kunden erstellten Kommunikationsmittel, Entwürfe etc. auf eigene Kosten in beliebiger Anzahl zu vervielfältigen und für eigene Werbezwecke zu nutzen. Schließlich ist das atelier 522 berechtigt, die Tätigkeit für den Kunden im Rahmen eigener Werbemaßnahmen oder Kampagnen zu erwähnen und in der Presse, Social Media und online zu veröffentlichen.
§11 GEWÄHRLEISTUNG
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung bzw. Abnahme der Leistungen des atelier 522. Ist die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer durch den Auftraggeber oder die Werbekampagne kürzer als ein Jahr, so endet die Gewährleistungsfrist für Mängel der Leistung mit dem Tag, an dem die bestimmungsgemäße Nutzung endet oder die Werbekampagne abgelaufen ist. Diese Fristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ateliers 522 oder ihrer Erfüllungsgehilfen, die nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
- Der Kunde hat alle Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich erkennbarer Mängel oder sonstiger Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde das atelier 522 die Mängel nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Lieferung schriftlich anzeigt. Werden Leistungen des ateliers 522 direkt an POS, Eventlocations oder andere vom Kunden benannte Orte geliefert oder erbracht, sind die Mitarbeiter des Kunden vor Ort verpflichtet, die Leistungen auf Mängel zu untersuchen. Hinsichtlich sonstiger Mängel gelten die Lieferungen und Leistungen des ateliers 522 als genehmigt, wenn die schriftliche Mängelrüge nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel zeigt, bei ATELIER 522 eingeht; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Sieben-Tage-Frist maßgeblich.
- Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des ateliers 522, kann der Kunde nach Maßgabe des § 13 dieser Bedingungen Schadensersatz verlangen.
§12 SCHADENSERSATZ
- Die Verpflichtung des ateliers 522 zum Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, richtet sich, soweit jeweils ein Verschulden vorliegt, nach den folgenden Bestimmungen.
- Das atelier 522 wird dem Auftraggeber die von ihm erstellten Entwürfe, Druckvorlagen, Produktionsvorlagen, Designs etc. vorlegen, damit der Auftraggeber die darin enthaltenen wesentlichen Informationen überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen frei, so übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der Sachangaben. Telefonisch vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das atelier 522.
- Das atelier 522 haftet dem Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn, es handelt sich um eine Haftung für unwesentliche Sachmängel. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen und für das atelier 522 vorhersehbaren Schaden begrenzt. Satz 1 gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des ateliers 522 oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des ateliers 522 beruhen.
- Das atelier 522 haftet nicht für den patent‑, design‑, urheber- und markenrechtlichen Schutz oder die Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe, Marken etc.
- Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Dritter, des Datenschutzes oder gegen regulatorische Vorschriften verstoßen.
- Diese Haftungsbeschränkungen und ‑ausschlüsse gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des ateliers 522.
- Schadensersatzansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren – außer in Fällen des Vorsatzes – in einem Jahr nach Erbringung der Leistung. Dies gilt auch für deckungsgleiche, konkurrierende Ansprüche aus außervertraglicher Haftung. Eine etwaige Schadensersatzpflicht aufgrund einer vom atelier 522 ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§13 VERTRAULICHKEIT
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, über alle ihm bekanntwerdenden Einzelheiten, z.B. der Organisation, der Produktion oder des Vertriebs des ateliers 522 sowie der damit verbundenen oder verwandten Unternehmen, Lieferanten, Designer und Künstler, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Dauer der geschäftlichen Zusammenarbeit der Parteien hinaus.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass mit seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung vereinbart wird.
- Verstößt der Kunde oder einer seiner Erfüllungsgehilfen gegen die Geheimhaltungspflicht, schuldet er dem atelier 522 eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Netto-Auftragsvolumens, mindestens jedoch 25.000 €. Die Vertragsstrafe entfällt, wenn er die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nicht zu vertreten hat.
§14 DATENSCHUTZ
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (z.B. Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift und Kontaktdaten wie Telefon, Fax, E‑Mail, Handelsregistereintrag, Bankverbindung, Kreditkarten, gesetzliche und ehrenamtliche Vertreter, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Social Media Accounts mit Zugangsdaten und Website mit Zugangsdaten) vom atelier 522 zum Zwecke der Vertragsdurchführung sowie für eigene Geschäfts- und Werbezwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Das atelier 522 verpflichtet sich, alle Daten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und Daten an Dritte nur in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang weiterzugeben. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen.
- Der Kunde versichert, dass alle von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten erhobenen, gespeicherten, verarbeiteten und/oder übermittelten Daten nach den Bestimmungen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt wurden, dass alle erforderlichen Einwilligungen der Betroffenen eingeholt wurden und dass die Nutzung dieser Daten durch das atelier 522 vom Pitch bis zur vollständigen Durchführung eines Auftrages nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.
§15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen im Rahmen eines Auftrags sind nur wirksam, wenn sie vom atelier 522 schriftlich bestätigt werden.
- Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Kunden sind ausschließlich die Gerichte am Sitz der atelier 522 GmbH international und örtlich zuständig.
§16 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.